HÜTTENORDNUNG

Die von-Schmidt-Zabierow-Hütte ist eine Schutzhütte der Kategorie I der DAV-Sektion Passau. Alpenvereinshütten wurden zur Erleichterung von Bergtouren gebaut. Sie sind Bergsteigerstütz- punkte und keine Hotels. Die Ausstattung ist schlicht, der Charakter ursprünglich. Alpenvereinsmitglieder unterstützen mit ihren Mitgliedsbeiträgen wesentlich die Erhaltung der Hütten und genießen daher Vorteile. Es lohnt sich also Mitglied zu werden. Ihnen gleichgestellt sind Mitglieder von Alpinen Vereinen, die ein Gegenrechtsabkommen mit den oben genannten Alpenvereinen haben. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen bzw. Hüttenordnung richtet sich an alle Hüttengäste und definiert Rechte und Pflichten. Ihre Einhaltung soll ein gedeihliches Miteinander und Sicherheit gewährleisten. Darüber hinaus gelten die gesetzlichen Bestimmungen, die hier nicht gesondert erwähnt werden.

 

1.MELDEPFLICHT UND AUSWEIS

1.1 Eintrag ins Hüttenbuch

Jeder Nächtigungsgast muss sich in das Hüttenbuch eintragen. Zur leichteren Auffindung Verunglückter und Vermisster wird jedem Hüttengast empfohlen, das Ziel der Bergtour und die Handynummer im Hüttenbuch anzugeben. Jeder Nächtigungsgast muss sich beim Hüttenteam melden, dann erhält er eine Schlafplatznummer und einen Verkehrzettel auf dem er seine Konsumation mitschreibt.

 

2. ANSPRUCH AUF SCHLAFPLÄTZE

2.1 Hygienische Auflagen

Für alle Schlafplätze ist die Verwendung eines Hüttenschlafsacks verpflichtend  vorgeschrieben. Jeder Schlafplatz ist mit einem Leintuch, Polster und Decke grundausgestattet. Handtücher gibt es nur gegen eine Leihgebühr. Ein Hüttenschlafsack kann auf der Hütte gekauft werden.

 

3. RESERVIERUNG UND STORNOGEBÜHR

3.1 Wird eine Reservierungsanfrage für einen Schlafplatz auf der von-Schmidt-Zabierow-Hütte gestellt und von Seiten des Hüttenpächters bestätigt bzw. bei kurzfristigen Buchungen bereitgestellt, so ist ein Beherbergungsvertrag zustande gekommen. Ein rechtsverbindlicher Vertragsabschluss liegt auch bei mündlichen, insbesondere telefonischen Buchungen vor, soweit nicht ausdrücklich die Schriftform vereinbart wurde.

 

3.2 Der Pächter ist berechtigt, eine Anzahlung von € 13,- pro Nacht und Person für Reservierungen zu berechnen. Der Anzahlungsbetrag wird dann mit der Übernachtung vor Ort auf der Hütte gegenverrechnet. Im Falle von Rücktritt oder Nichtantritt können Stornogebühren mit den geleisteten Anzahlungen verrechnet werden. Sollte die Anzahlung höher als die Stornogebühr bzw. der Nächtigungstarif sein, wird der Differenzbetrag zurückerstattet.

 

3.3 Sollten nach Reservierung gemäß Punkt 3.1 einzelne oder alle vom Gast reservierten Schlafplätze nicht in Anspruch genommen werden, so werden bei Rücktritt bzw. Nichtantritt des Gastes folgende Stornogebühren pro Person und Nacht fällig: Bei Rücktritt ab 5 Tage vor Beginn des Aufenthaltes: 10 € pro Person und Nacht. Die obengenannte Frist errechnet sich ab dem Eingang der Stornierung (schriftlich) des Gastes beim Hüttenpächter.

 

3.4 Ein kostenfreier Rücktritt ist generell möglich, wenn nachweislich der Hüttenzustieg bzw. die Anreise zum Ausgangsort aufgrund höherer Gewalt (z.B. Murenabgang) nicht möglich ist. Die Hüttenwirtsleute sind bei einem Rücktritt umgehend zu informieren!

 

4. TOURENPLANUNG

4.1 Alle Entscheidungen betreffend Touren, Routen, Wetter-und Lawinensituation etc. liegen in der Verantwortung des Gastes. Die Haftung seitens der Hüttenverantwortlichen für Schäden jeglicher Art ist ausgeschlossen.

 

5. NÄCHTIGUNGSTARIFE

5.1 Alpenvereinsmitglieder und Gleichgestellte entrichten ermäßigte Nächtigungstarife. Vergünstigungen und Ermäßigungen erhalten nur Mitglieder und Gleichgestellte unter Vorlage eines gültigen Mitgliederausweises.

5.2 Die anfallende Rechnung muss am Abend beglichen werden.

5.3 Es kann nur mit Bargeld bezahlt werden.

5.4 Kostenlos aufgenommen werden Angehörige der Berg- oder anderer Rettungsdienste im Einsatz, Tourenführer/-innen, Wanderleiter/-innen, Kletterbetreuer/-innen, Fachübungsleiter/-innen, Jugendführer/-innen, die in ihrer Funktion mit einer Gruppe von mindestens 5 Personen unterwegs sind (5 plus1) sowie Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung gemäß Behindertenausweis.

5.5 Eine Überbelegung rechtfertigt keine Tarifminderung.

5.6 Der Übernachtungstarif für Veranstalter (juristische Personen und ähnliche Einrichtungen, z.B.: Schulen) darf nicht geringer sein als der Übernachtungstarif für Mitglieder.

 

6. VERPFLEGUNG UND ANGEBOTSVERFÜGBARKEIT

6.1 Für die Schlafgäste gibt es von Juni bis Oktober pünktlich um 18:00 Uhr bzw. nach Absprache um 18:30 ein gemeinschaftliches Abendessen.

6.2 Die Schlafgäste müssen spätestens um 17:00 Uhr auf der Hütte eingetroffen sein, um beim Abendessen dabei zu sein.

6.3 Frühstück gibt es von 06:30 Uhr bis 08:30 Uhr.

6.4 Trinkwasser ist nur gegen Bezahlung erhältlich (PET-Flasche: 1,5 Liter € 7,00 oder aufbereitetes Leitungswasser 1  Liter € 3,00).

6.5 Selbstversorgung ist nicht gestattet. Ausgenommen sind Mirglieder und Gleichgestellte, nach Absprache mit dem(r) Hüttenwirt/in, in den für Selbstversorgung vorgesehenen Bereichen. Tagesgäste entrichten bei Selbstversorgung für die Nutzung der Infrastruktur der Hütte € 2,50 und Nächtigungsgäste € 5,00 pro Übernachtung. Mitgebrachte alkoholische Getränke dürfen nicht getrunken werden.

 

7.VERHALTEN

7.1 Jede Besucherin und jeder Besucher hat sich in der Hütte und ihrem Umkreis so rücksichtsvoll zu verhalten, dass er andere Personen nicht stört. Die Hütte und ihr Umfeld sind sauber zu halten und alle Gäste haben zum Schutz der Gebirgswelt ihren eignen Abfall (auch der durch Kauf von Süßigkeiten oder PET-Flaschen-Getränken auf der Hütte erstandene Verpackungsmüll) selbst zur ordnungsgemäßen Entsorgung ins Tal mitzunehmen.

7.2 Die Hüttenruhe ist von 22:00 Uhr bis 06:30 Uhr.

7.3 Rauchen ist in den gesamten Hüttengebäuden verboten.

7.4 In den Schlafräumen darf weder gekocht noch gegessen werden. Trinkwasser darf nur in dicht verschließbaren Trinkflaschen mit in den Schlafraum genommen werden. Die Schlafräume dürfen nicht mit Berg- und Skischuhen betreten werden. Das Handieren mit offner Flamme (Kerzen, Gaskocher, etc...) ist nicht gestattet.

7.5 Am Abreisetag müssen Schlafplätze bis spätestens 09:00 Uhr geräumt sein.

7.6 Bei Platzmangel werden in den Gasträumen die Sitzplätze eingeteilt. Das Mitnehmen der Rucksäcke und Wanderstöcke in die Gasträume ist nicht gestattet. Sie können im vorgesehenen Schuh- und Trockkenraum deponiert werden.

7.7 In allen Schlafräumen sind Haustiere verboten. Hunde siehe Menüpunkt Hunde auf unsere Seite.

7.8 Für jede fahrlässige oder vorsätzliche Beschädigung der Hütten oder ihrer Einrichtungen hat die Verursacherin bzw. der Verursacher aufzukommen. Für das Verhalten von Kindern sind ihre Eltern oder die sie begleitende Personen verantwortlich.

7.9 Fundsachen werden generell nicht nachgesendet. Ausser es wird nach Absprache eine Aufwandsentschädigung von € 15,00 im Voraus bezahlt. Andernfalls müssen die Gegenstände vor Ort abgeholt werden. Gegenstände die bis Ende der jeweiligen Saison nicht abgeholt wurden, werden entsorgt.

7.10 Es dürfen keine elektrischen Geräte ungefragt an die Stromversorgung angeschlossen werden (gilt auch für Smartphones, MP3-Player, etc...).

 

8. AUFSICHT UND BESCHWERDEN

8.1 Die Hütten-Wirtsleute üben das Hausrecht in Vertretung des Vorstandes der hüttenbesitzenden Sektion aus.

8.2 Beanstandungen und Beschwerden sollen an Ort und Stelle behoben werden.

8.3 Wer diese Hüttenordnung nicht einhält, kann von der Hütte verwiesen werden.